Danke für deine Mitarbeit im AKG! Als studentisches Mitglied bist du zwar formell durch die Hufak entsandt, agierst aber komplett unabhängig: deine erste Ansprechstelle für jegliche Fragen ist der AKG. Mit diesem Dokument wollen wir dich über die Aufwandsentschädigungen informieren die dir als Studierendenvertreter*inStudierendenvertreter*in ist nach § 30 HSG ein Überbegriff für alle Formen der Studierendenvertretung: gewählte Mandatar*innen der UV and StVs, Referent*innen, Sachbearbeiter*innen, Tutor*innen sowie alle in Kollegialorgane und sonstige Gremien entsandte Studierende. zustehen, und wie du zu ihnen kommst. Ansprechstelle bei Fragen ist das Hufak SekretariatUnser Sekretariat ist die erste Ansprechstelle für alle allgemeinen Fragen und administrative Unterstützung. Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr im Erdgeschoss des Oskar-Kokoschka-Platz 2 (gegenüber der Mensa), telefonisch unter +43 1 711 33 2270 oder per E-Mail an hufak@hufak.net.
Aufwandsentschädigungen
Für deine Mitarbeit im AKG stehen dir verschiedenste Arten von Aufwandsentschädigungen zu die du selbstständig beantragen musst. Da die verschiedenen Aufwandsentschädigungen von unterschiedlichen Stellen ausgehen musst du jede davon die du empfangen willst unabhängig voneinander beantragen.
Mit Ausnahme der monatlich ausgezahlten FunktionsgebührDie Arbeit als Studierendenvertreter*in ist ehrenamtlich, dennoch kann die UV beschliessen Studierendenvertreter*innen eine Funktionsgebühr als Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Die aktuellen Funktionsgebühren findest du in der Hufak Gebarensordnung, sie sind in jedem Fall beschränkt durch die Obergrenzen laut § 31 HSG. Funktionsgebühren sind einkommenssteuerpflichtiges Einkommen und können sich auf die Bezugsgrenzen für Stipendien oder Sozialleistungen auswirken. Siehe die HTU Leitfaden Funktionsgebühren für genaue Details. Die Hufak ist verpflichtet Verdienste aus Funktionsgebühr beim Finanzamt zu melden, wenn: • das dem Funktionär/der Funktionärin im Kalenderjahr insgesamt geleistete Entgelt für alle Leistungen einschließlich allfälliger Reisekostenersätze mehr als EUR 900 netto ODER • das Entgelt… gilt: Entschädigungen gibt es erst nach Absolvierung eines vollen Semesters als AKG-Mitglied. Bestätigung fürs WS Ende Jänner abstempeln lassen, Bestätigung fürs SS Ende Juni.
Informationen über alle Aufwandsentschädigungen und wie du zu ihnen kommst findest du hier.
