Studierendenvertreter*in ist nach § 30 HSG ein Überbegriff für alle Formen der Studierendenvertretung: gewählte Mandatar*innen der UV and StVs, Referent*innen, Sachbearbeiter*innen, Tutor*innen sowie alle in Kollegialorgane und sonstige Gremien entsandte Studierende.
Studierendenvertreter*in
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