Kollegialorgane sind demokratische Gremien der Universität, in denen Vertreter*innen der Studierenden, Professor*innen, der Assistent*innen („Mittelbau“) und des allgemeinen Universitätspersonals gemeinsam verschiedene Themen beraten und Entscheidungen treffen. Die Kollegialorgane der Angewandten sind der Senat, die Studienkommissionen (StuKos), der AKG sowie viele temporär bestehende Berufungs- und Habilitationskommissionen.
Jede*r Studierende kann in ein Kollegialorgan entsendet werden — anders als bei den StVs (die nur alle 2 Jahre neu gewählt werden können) ist es leicht möglich, Studierendenmitglieder der Kollegialorgane auszuwechseln.
