Die Mandatar*innen der UV und StVs werden formell alle zwei Jahre im Rahmen der ÖH-Wahlen gewählt. Obwohl es jederzeit viele Möglichkeiten gibt, sich in der Studentenvertretung zu engagieren, liegen viele der rechtlichen Befugnisse der Hufak (Entsendung von Studenten in Kommissionen, Treffen von Ausgabenentscheidungen) letztlich bei den Mandatar*innen, die ihnen zustimmen müssen.
Mandatar*innen
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